top of page
ÖFFENTLICHKEITSINFO
Öffentlichkeits- und Notfallinfo
Sicherheit und Umweltschutz haben für die VORWAGNER Kreislaufwirtschaft GmbH höchste Priorität. Ein wesentliches Anliegen unseres Sicherheitskonzepts ist es, unsere Nachbarn vor Schädigungen zu bewahren. Sie erhalten daher mit den nachfolgenden Informationen Hinweise über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten bei Störfällen.
Information lt. § 14 Umweltinformationsgesetz – UIG
1. STANDORT UND BETREIBER
VORWAGNER Kreislaufwirtschaft GmbH
Sternberg 15, 4812 Pinsdorf
2. AUSKUNFTSPERSON
Gewerberechtlicher Geschäftsführer (Verkehrsleiter):
Thomas Roitmeier
Abfallrechtlicher Geschäftsführer:
Thomas Roitmeier und Sandra Möseneder
Telefon: +43 7612 670 06
Telefax: +43 7612 670 06-11
3. ANWENDUNG DER ABFALLINDUSTRIEUNFALLVERORDNUNG
Der Standort unterliegt den Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit Seveso-Stoffen. Eine Mitteilung an die Behörde ist erfolgt und der Sicherheitsbericht wurde übermittelt.
4. TÄTIGKEITEN DES UNTERNEHMENS
Die VORWAGNER Kreislaufwirtschaft GmbH führt die Sammlung, Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen am Standort durch.
5. GEFÄHRLICHE STOFFE
In der Betriebsanlage werden verschiedene gefährliche Abfälle, die aufgrund ihrer stofflichen, chemischen und/oder physikalischen Eigenschaften unter den Anhang 6 des AWG einzuordnen sind, gelagert.
Die Gefahrenkategorien der am Standort vorhandenen Abfälle sind in erster Linie
➢ E2 Gewässergefährdend - Gefahrenkategorie chronisch 2
➢ H2 Akut Toxisch - Gefahrenkategorie 3 (alle Expositionswege), Gefahrenkategorie 3 (inhalativ)
➢ P5c Entzündbare Flüssigkeiten - Gefahrenkategorie 2
Weiters sind bei einzelnen Abfällen auch die folgenden Gefahrenkategorien möglich:
➢ P1a Explosive Stoffe (pyrotechnische Abfälle)
➢ P3a Entzündbare Aerosole
➢ P6a/b Selbstzersetzliche Stoffe/Gemische - organische Peroxide
➢ P7 Selbstentzündliche Stoffe/Gemische
➢ P8 Entzündend (oxidierend) wirkende Flüssigkeiten und Feststoffe
➢ O2 Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden
Von den im AWG Anhang 6 Teil 2 namentlich genannten Stoffen können die folgenden in der Betriebsanlage vorhanden sein:
➢ Ammoniumnitrat (Ziffer 4) / Kaliunitrat (Ziffer 5, 6) - Düngemittelreste (SN51507)
➢ Diarsenpentoxid, Diarsentrioxid (Ziffer 7, 8) - Arsenkalk (SN51513)
➢ Methanol (Ziffer 22) - SN55315
➢ Erdölerzeugnisse (Ziffer 34) - Altöle (SN 54102), Heizöle (SN 54108), Ölabscheider Inhalte (SN 54702)
6. GEFAHR VON SCHWEREN UNFÄLLEN UND MÖGLICHE FOLGEN FÜR DIE BEVÖLKERUNG
Die VORWAGNER Kreislaufwirtschaft GmbH hat untersucht, welche Gefahrenquellen bestehen können, bei welchen Vorgängen diese Gefahrenquellen relevant werden können und welche Risiken für schwere Unfälle gemäß AWG 2002 auftreten könnten. Diese Untersuchung wurde mit der zuständigen Behörde abgestimmt.
Als Gefahren wurden beispielsweise untersucht:
➢ Bedienungsfehler
➢ Beschädigung von Anlagen, Behältern
➢ Verkehrs- und Transportunfälle
➢ Brand oder Explosion
➢ Hochwasser
Die VORWAGNER Kreislaufwirtschaft GmbH hat aufgrund ihrer Sicherheitspolitik und den bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen alle erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Unfällen und zur bestmöglichen Begrenzung von Unfallfolgen getroffen.
Diese Maßnahmen werden vom Unternehmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft und entsprechen dem Stand der Technik.
Ergebnis der systematischen Untersuchung der möglichen Gefahrenquellen und der möglichen Unfälle und deren Auswirkungen ist, dass auf Grund der getroffenen präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen sowie der Maßnahmen zur Begrenzung von Unfallfolgen keine Auswirkungen für die Bevölkerung und die Umwelt durch Unfälle im Unternehmen zu erwarten sind.
Die Auswirkungen schwerer Unfälle bleiben sehr wahrscheinlich auf das Werksgelände beschränkt.
Sollte es trotz der präventiven Maßnahmen zu einem unkontrollierten Austritt von umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen kommen, werden gefährliche Auswirkungen auf die Bevölkerung durch Maßnahmen zur Begrenzung der Unfallfolgen, die durch den Betrieb unmittelbar und in Folge durch die Einsatzkräfte gesetzt werden, verhindert.
Im Nahbereich des Betriebsareals könnte es bei einem unkontrollierten Großbrand zu Auswirkungen durch Brandrauch kommen.
Maßnahmen zur Vermeidung von schweren Unfällen
Die Anlage ist von der zuständigen Behörde entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen geprüft und genehmigt. Diese Genehmigung berücksichtigt alle umwelt- und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkte, wie Anlagensicherheit und Arbeitnehmerschutz, Brandschutz, Luftreinhaltung und Gewässerschutz.
Bei der Erstellung des Sicherheitsberichtes wurden mögliche Gefahrenquellen umfassend berücksichtigt und die Anlage wird durch regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen ständig auf dem Stand der Sicherheitstechnik gehalten.
Aufgrund unseres Sicherheitsmanagementsystems für Anlagen- und Arbeitssicherheit, ständiger Überwachung durch gut ausgebildetes und regelmäßig geschultes Anlagenpersonal und der regelmäßigen Überprüfungen nach gesetzlichen Vorschriften durch externe Sachverständige ist ein hoher Sicherheitsstandard gewährleistet.
Durch den internen Notfall- und Alarmplan ist sichergestellt, dass bei Unfällen rasch und effizient die erforderlichen Maßnahmen gesetzt werden.
7. RICHTIGES VERHALTEN BEI EINTRITT EINES SCHWEREN UNFALLS
Für die VORWAGNER Kreislaufwirtschaft GmbH ist bei Beachtung und Einhaltung der vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, außerhalb des Betriebes keine ernste Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu erwarten.
Ein Restrisiko eines schweren Unfalles ist niemals gänzlich auszuschließen. Um die möglichen Auswirkungen, selbst eines solchen unwahrscheinlichen Unfalles zu begrenzen, wurde ein Alarm- und Gefahrenabwehrplan (interner Notfallplan) für das gesamte Werk erstellt.
Ein externer Notfallplan wird zusätzlich durch die Behörde erstellt.
Die Warnung der Bevölkerung erfolgt durch die für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden über:
➢ ortsfeste Sirenen mit den bekannten Zivilschutzsignalen
➢ durch Rundfunkdurchsagen und/oder
➢ durch mobile Sirenen bzw. Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr oder Exekutive.
Es ist den Aufforderungen der zuständigen Einsatzleitung Folge zu leisten.
8. EXTERNE ALARM- UND NOTFALLMASSNAHMEN
Die VORWAGNER Kreislaufwirtschaft GmbH unterstützt die Behörden bei der Erarbeitung externer Alarm- und Notfallmaßnahmen. Im externen Notfallplan sind Einzelheiten über die Alarmierung sowie über Maßnahmen außerhalb des Betriebes zu entnehmen.
Die Rechtsgrundlage für den externen Notfallplan ist die Verordnung der OÖ. Landesregierung zur Erstellung externer Notfallpläne. Der externe Notfallplan enthält die Angaben, die im Großschadensfall zur Durchführung von Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung notwendig sind. Die vorliegende Information der Öffentlichkeit wurde der Bezirksverwaltungsbehörde übermittelt.
9. WEITERE INFORMATIONEN UND EINSICHTNAHME IN DEN SICHERHEITSBERICHT
Weitere Informationen erhalten Sie über die Geschäftsführung, bei der Sie auch den Sicherheitsbericht einsehen können.
bottom of page