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IMPRESSUM

VORWAGNER Kreislaufwirtschaft GmbH

4812 Pinsdorf | Sternberg 15

Österreich

Tel.: +43 7612 670 06

Fax: +43 7612 670 06 - 11

office@vorwagner.at

 

UID-Nr.: ATU 70021969 | DVR-Nr.: 0702871 | FN: 442590v

Standort-GLN-Nr.: 9008391626572

Personen-GLN-Nr.: 9110022657562

DG-Nr.: 502057399

 

Bankverbindung

UniCredit Bank Austria

BIC: BKAUATWW

IBAN: AT06 1200 0100 1078 1275

 

Rechtliche Hinweise

Urheberrechtlicher Schutz

Die auf der Website bereitgestellten Informationen, Texte, Bilder und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur zu privaten, nicht-kommerziellen Zwecken verwendet werden. Die Internetseiten dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder in ihrer Gesamtheit (Struktur, Grafik, Design, Texte) noch in Teilen reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Ansprechpartner für diese Freigabe: office@vorwagner.at

Alle Rechte bleiben vorbehalten.

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Gleiches gilt auch für die Inhalte externer Websites, auf die diese Website über Hyperlinks direkt oder indirekt verweist. Für jene Informationsinhalte wird keine Haftung übernommen. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen. Ansprüche oder sonstige Rechtsfolgen können daraus nicht abgeleitet werden. Wir sind bestrebt, Störungen aufgrund technischer Probleme so gering wie möglich halten. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass einige der Daten und Angaben auf unserer Website in nicht fehlerfreien Dateien oder Formaten angelegt oder strukturiert sind, und wir übernehmen keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass unser Dienst nicht unterbrochen oder anderweitig durch Störungen beeinträchtigt wird. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass Informationen, Software oder anderes Material, das über ihre Website zugänglich ist, frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten sind.

Alle Rechte vorbehalten.

Gender-Info

Zur besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen, in den untenstehenden Informationen, die sich zugleich auf Frauen und Männer beziehen, generell nur in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt, also z.B. "Auftragnehmer" statt "Auftragnehmer/-nehmerin“. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 1. Oktober 2016)

1. Allg. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten die Firma VORWAGNER nur, wenn diese in jedem einzelnen Geschäftsfall ausdrücklich anerkannt werden.

2. Allfällige Zusatzvereinbarungen, die eine Abänderung unserer Vertragsbedingungen darstellen, sind nur dann rechtswirksam, wenn diese von unserer Firmenleitung firmenmäßig gezeichnet sind.

3. Anlieferungen erfolgen nur nach Vorliegen des vom Auftraggeber ausgefüllten und rechtsverbindlich unterschriebenen Auftrags- und Lieferscheinformulars, sowie der aufgrund dieser Erklärung von der Firma Vorwagner erteilten Annahmezusage. Anlieferungszeitpunkt sowie -modalitäten sind vor Anlieferung mit unserer Firma zu vereinbaren.

4. Unser Personal erteilt grundsätzlich nur unverbindliche Auskünfte; diese sowie alle allfälligen Absprachen müssen in Schriftform erfolgen und sind für uns nur rechtswirksam, wenn diese von uns firmenmäßig gezeichnet wurden.

5. Den Auftrag zur schadlosen Beseitigung bzw. Aufarbeitung erteilt ausschließlich der Altöl- bzw. Abfallbesitzer, nicht aber das Transportunternehmen.

6. Die Firma Vorwagner ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Auftraggebers bzw. dessen beauftragter Organe zur Unterfertigung des Auftrages oder des Lieferscheines zu überprüfen.

7. Die Firma Vorwagner ist bei zweifelhafter Deklaration und Kennzeichnung der Abfälle berechtigt, diese auf Kosten des Auftraggebers untersuchen zu lassen. Das Untersuchungsergebnis entscheidet verbindlich und letztendlich über die weitere Behandlung und die Kostenabrechnung.

8. Die Einstufung in Preisgruppen durch unser Unternehmen aufgrund eingesandter Proben und Muster ist unverbindlich. Für die Bestimmung der Menge der übergebenen Abfälle ist die Wiegung der Firma Vorwagner maßgebend.

9. Abfälle in Gebinden müssen in lagerungsfähigen, nach ADR und GGBG transportfähigen, beständigen Umschließungen angeliefert werden, deren Verschluss gegen einfaches Öffnen gesichert sein muss. Für Schäden, die bei oder nach der Anlieferung infolge der Verwendung ungeeigneter oder mangelhaft beschaffener Umschließungen entstehen, haftet der Auftraggeber. Die Umschließungen sind weiters mittels Fassanhänger und UN-Nr. deutlich lesbar zu beschriften. Durch entsprechende Aufkleber ist auf die Gefahrenklasse gemäß ADR hinzuweisen.

10. Vorgelegte Analysen bedürfen der Anerkennung durch unsere Firma.

11. Fehlt die genaue Bezeichnung des Abfalls, so kann die Annahme verweigert werden.

12. Die Kosten für die Leistungen der Firma Vorwagner werden dem Auftraggeber nach den letztgültigen Preisen in Rechnung gestellt.

13. Für alle Stoffe, deren pH-Wert kleiner 5 oder größer 9 ist, wird ein Neutralisationszuschlag verrechnet.

14. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, seine Forderungen gegen die Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen. Zahlungen des Auftraggebers können wegen Mängelrügen oder Schadenersatzansprüchen nicht zurückbehalten werden.

15. Die Haftung für Schäden, die der Auftragnehmer verursacht hat, wird insoweit beschränkt, als er nur für grobes Verschulden haftet. Vermögensschäden sind auf jeden Fall von der Haftung ausgeschlossen.

16. Die Haftung für Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer wird ausgeschlossen. Für den Fall, dass dieser Gewährleistungsausschluss nicht rechtswirksam ist, wird dem Auftragnehmer das Wahlrecht zwischen Wandlung und Verbesserung eingeräumt.

17. Sollte der Gewährleistungsausschluss nicht rechtswirksam sein, dann können Gewährleistungsansprüche nur bei rechtzeitiger Mängelrüge erhoben werden. Die Mängelrüge hat sofort ausschließlich mittels eines eingeschriebenen Briefes (Telefax, E-Mail) zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer einer Gewährleistungsfrist nachkommen müssen, so beginnt durch die Verbesserung die Gewährleistungsfrist nicht neu.

18. Für die Kosten einer durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte vorgenommenen Mängelbehebung hat die Firma Vorwagner nur dann aufzukommen, wenn sie dazu ausdrücklich ihre schriftliche Zustimmung gegeben hat.

19. Die Firma Vorwagner ist in jedem Falle solange einer allfälligen Gewährleistungspflicht entbunden, solange der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.

20. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Firma Vorwagner gemieteten Container/Behälter in demselben Zustand – unter Berücksichtigung der normalen Abnützung – an diese zurückzugeben und die Haftung für allfällige Schäden, seien sie durch Zufall oder höhere Gewalt etc. entstanden, zu übernehmen.

21. Warte-, Fahr- und Stehzeiten für unsere Fahrzeuge und Geräte, die durch betriebsbedingte Behinderungen und Anweisungen beim Auftraggeber entstehen, gehen zu dessen Lasten.

22. Wünscht der Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten und erklärt sich die Firma Vorwagner damit einverstanden, oder erklärt die Firma Vorwagner den Rücktritt vom Vertrag, weil der Auftraggeber seinen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, 20 % der vom Rücktritt erfassten Auftragssumme als Kostenersatz zu bezahlen. Die Geltendmachung höherer, tatsächlich entstandener Kosten bleibt vorbehalten.

23. Abfälle des Auftraggebers gehen erst nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum der Firma Vorwagner über.

24. Die Firma Vorwagner hat das Recht, im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vom Auftraggeber, die noch offenen Aufträge nur gegen Vorkasse zu erfüllen.

25. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir bankübliche Verzugszinsen sowie die anfallenden Mahn- und Inkassospesen.

26. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer unser Eigentum.

27. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

28. Zwischen den Vertragsteilen wird ausdrücklich vereinbart, dass österreichisches Recht anzuwenden ist.

29. Gerichtsstand ist Gmunden.

 

Allgemeine Einkaufsbedingungen

(Stand: 1. Oktober 2016)

1. Allgemeines

Für unsere Bestellungen gelten die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht im Einzelfall abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. In keinem Fall genügt der allgemeine Hinweis auf gedruckte oder vervielfältigte Verkaufs- oder allgemeine Vertragsbedingungen des Lieferanten, vielmehr ist für jede Änderung eine besondere schriftliche Vereinbarung erforderlich. Für alle durch unsere schriftliche Bestellung mit dem Lieferanten abgeschlossenen Rechtsgeschäfte gelten insbesondere hinsichtlich Erfüllungsart, -ort und -zeit die vorliegenden Einkaufsbedingungen, in deren Ergänzung die Bestimmungen des HGB bzw. ABGB. Die Ausführung einer Lieferung gilt in jedem Fall jedoch als Anerkennung unserer Einkaufsbedingungen. Bei ständiger Geschäftsverbindung gelten spätere Aufträge, selbst ohne gesonderten Hinweis darauf, als zu unseren Einkaufsbedingungen erstellt. Diese Bedingungen gelten sinngemäß, falls mit einer Bestellung bzw. Lieferung Arbeitsleistungen des Lieferanten verbunden sind. Eine Weitervergabe von Bestellungen durch den Lieferanten an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gültig. In jedem Fall haftet der Lieferant dafür, dass sein Unterlieferant sämtliche Bestimmungen des zwischen uns und dem Lieferanten geschlossenen Vertrages einhält.

2. Angebot/Bestellung

Der Lieferant hat sich im Angebot bezüglich Menge und Beschaffenheit der zu liefernden Waren genau nach unserer Anfrage zu halten und im Falle von Abweichungen ausdrücklich darauf hinzuweisen: Alle Angebote haben kostenlos zu erfolgen. Nur schriftliche Bestellungen sind gültig, mündlich bzw. telefonisch getroffene Vereinbarungen bedürfen schriftlicher Bestätigung, um für uns verbindlich zu sein.

3. Preise/Verpackung

Die Preise der Bestellung verstehen sich als Nettopreise, die alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Lieferungen und Leistungen stehenden Aufwendungen des Auftragnehmers beinhalten. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sie sich frachtfrei, angegebene Betriebsstätte von Vorwagner, einschließlich Verpackung. Für eventuelle Bestellerweiterungen und Ergänzungen sowie für die Bestellung für Ersatz- und Verschleißteilen gelten die Bedingungen der Hauptbestellung. Sollten sich zwischen Bestellung und Liefertermin die für den Preis auf Seiten von Vorwagner maßgebenden Umstände zu dessen Nachteil wesentlich ändern, so kann Vorwagner eine entsprechende Preisanpassung verlangen. Sollte eine Einigung hierüber mit dem Auftragnehmer nicht zustande kommen, so ist Vorwagner berechtigt, von der Bestellung zurückzutreten.

4. Lieferung

Die vorgeschriebene Lieferzeit ist verbindlich einzuhalten. Wird die Einhaltung der Lieferzeit dem Auftragnehmer unmöglich, so hat uns dieser, unbeschadet seiner weiterbestehenden Verpflichtungen, rechtzeitig zu verständigen. Im Falle einer verspäteten oder unvollständigen Lieferung behalten wir uns vor, den Ersatz des uns entstandenen Schadens geltend zu machen. Sämtliche Nachteile, die sich aus dem Lieferverzug ergeben, gehen zu Lasten des Lieferanten.

5. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht erst mit ordnungsgemäßer Übernahme am Bestimmungsort auf uns über; dies auch dann, wenn frachtfreie Lieferung nicht vereinbart wurde.

6. Rechnungslegung/Zahlung Rechnungslegung

Rechnungen sind in je zweifacher Ausfertigung auf dem Postweg einzusenden. Die Zweitschrift ist deutlich als solche zu kennzeichnen. Auf keinen Fall dürfen Originalrechnungen der Lieferung beigefügt werden. Müssen Rechnungen aus formalen Gründen zurückgesandt werden, beginnen die Zahlungsfristen erst beim Eingang der ordnungsgemäß korrigierten Rechnung zu laufen. Zahlung: Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, erfolgt die Zahlung jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang unter Abzug von 3 % Skonto bzw. 60 Tage netto und nach Erfüllung sämtlicher in der Bestellung dafür genannten Voraussetzungen, insbesondere auch der ordnungsgemäßen Dokumentationslieferung. Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung der Ordnungsgemäßheit der Lieferung und Leistungen und damit keinen Verzicht von Vorwagner auf Erfüllung, Gewährleistung, Schadenersatz etc. Der Auftragnehmer erklärt sich mit einer Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten jeder Art einverstanden. Zessionen bedürfen des vorhergehenden schriftlichen Einverständnisses von Vorwagner. Im Falle von regelmäßigen Lieferungen sind uns die jeweils am Ende des betreffenden Monates zu legenden Rechnungen spätestens bis zum 3. des der Lieferung folgenden Monates zu übermitteln.

7. Vertragsstrafen Garantie

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, reist die Ware auf Gefahr des Verkäufers. Wir haben im Haftungsfalle unbeschadet unserer Rechte die Möglichkeit, nach unserer Wahl kostenlose Ersatzlieferung, kostenlose Beseitigung der Mängel oder einen angemessenen Preisnachlass zu verlangen oder die festgestellten Mängel im Falle besonderer Dringlichkeit oder bei Nichterfüllung seiner Verpflichtungen auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen. Verzug: Wenn der Auftragnehmer die in der Bestellung vereinbarten Fristen, Zwischen- oder Endtermine nicht einhält, so hat er, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, folgende Vertragsstrafen, jeweils vom Gesamtbestellwert berechnet, zu tragen: Die Vertragsstrafen werden jeweils von den laufenden Rechnungen bzw. von den Forderungen des Auftragnehmers in Abzug gebracht. Lieferungen und Leistungen 1 % je angefangener Verzugswoche, maximal 10 % des Gesamtbestellwertes; Dokumentation 0,5 % je angefangener Verzugswoche, maximal 5 % des Gesamtbestellwertes. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Verzugsstrafe entsteht für den Auftragnehmer mit dem Eintritt des Verzuges. Vorbehalte von Vorwagner bei Übernahme der Lieferung sind zur Wahrung des Vertragsstrafenanspruchs nicht erforderlich.

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen ist, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart, Pinsdorf.

9. Gerichtsstand

Für beide Vertragsteile gilt Gmunden als Gerichtsstand vereinbart, ebenso die Anwendung des österreichischen Rechtes.

 

Datenschutzerklärung

Personenbezogene Daten, die wir von Ihnen im Rahmen der Benützung unserer Website erhalten, werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und ausschließlich zu dem von Ihnen freigegebenen Zweck einer Datenverarbeitung unterzogen.

1. Grundsatz

Die für die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung verantwortliche Vorwagner Kreislaufwirtschaft GmbH verpflichtet sich, die Privatsphäre aller Personen zu schützen, die das Angebot in Anspruch nehmen und deren persönliche Daten vertraulich zu behandeln. Unsere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter werden regelmäßig auf das Datengeheimnis verpflichtet.

Sie können unsere Seite besuchen, ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen. Wir speichern lediglich anonymisierte Zugriffsdaten ohne Personenbezug, wie z.B. den Namen Ihres Internetserviceproviders, die Seite, von der aus Sie uns besuchen oder den Namen der angeforderten Datei. Zur Datenerhebung können dabei Cookies eingesetzt werden, die allerdings ebenfalls die Daten ausschließlich in anonymer oder pseudonymer Form erheben und speichern. Diese Daten werden ausschließlich zur Verbesserung unseres Angebotes ausgewertet und erlauben keinen Rückschluss auf Ihre Person.

2. Weiterverarbeitung/Weitergabe

Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung der Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versanddienstleister, Subfrächter etc., nur aufgrund gesetzlicher Grundlagen bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

3. Datenverwendung

Die personenbezogenen Daten des Kunden, insbesondere Name, Firma, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, werden zum Zweck der Anfrage-/Auftragsbearbeitung gemäß den Bestimmungen des österreichischen Datenschutzrechts gespeichert und verarbeitet, aber auch zum Zweck der Zusendung von Informationen über Dienstleistungen und sonstige unternehmensbezogene Informationen der Vorwagner Kreislaufwirtschaft GmbH per Post, Telefon oder E-Mail gemäß § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) verwendet, sofern der Kunde keinen Widerspruch dagegen erhoben hat.

4. Zustimmung

Die Nutzung des Onlineportals der Vorwagner Kreislaufwirtschaft GmbH gilt als Zustimmung zur Verwendung Ihrer Daten in der hier beschriebenen Form.

5. Speicherdauer

Die Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert.

6. Kontaktaufnahme

Für den Fall, dass Sie einen vertraulichen Übertragungsweg wünschen, möchten wir Ihnen den folgenden Hinweis geben: Sofern Ihr E-Mail-Provider ebenfalls die TLS-Verschlüsselung beherrscht, senden Sie uns einfach eine E-Mail; diese ist dann auf dem Transportweg verschlüsselt.

7. Widerspruch, Auskünfte bezüglich Datenschutz

Der Auftraggeber ist gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Vorwagner Kreislaufwirtschaft GmbH um umfangreiche Auskunftserteilung zu den gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann der Auftraggeber jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Der Widerruf kann entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax kostenfrei an die Vorwagner Kreislaufwirtschaft GmbH übermittelt werden.

 

 

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