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Qualitätsanforderung

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VERPACKT

PRODUKTIONSABFÄLLE UND FEHLCHARGEN

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Materialbeschreibung:

Pharmazeutische Abfälle, Düngemittelabfälle, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittelabfälle, Chemikalienabfälle, nicht ausreagierte Polyole, Härter, Acrylate und Isocyanate mit gesonderter Freigabeerfordernis durch Vorwagner vor der Anlieferung.

 

Anliefersystem:

Stückgut in Straßen- und Schienenfahrzeugen, die eine Entladung mittels Gabelstapler zulassen. Die Entladung mittels Gabelstapler erfolgt ab Ladekante der Transporteinheit durch VORWAGNER. Jede sonstige Entladung erfolgt durch den Kunden auf Anweisung und unter Aufsicht eines VORWAGNER Mitarbeiters.

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Verpackung:

Starre Einwegverpackung aus Kunststoff oder Metall mit einer Behälterdiagonale zwischen 330 und 600 mm, einer Bodendiagonale von 330 bis 600 mm, einer Höhe von 500 bis 950 mm und einer Bruttomasse zwischen 30 kg und 60 kg pro Verpackung. Sie muss standsicher sein und ihr Schwerpunkt muss im unteren Drittel liegen. Die Verpackung muss ohne weitere Vorbehandlung durch VORWAGNER über die direkte Stückgutbeschickung in den Drehrohrofen einbringbar sein. Die Verpackung muss gegen ihren Inhalt beständig, außen sauber und nicht deformiert, sowie gegen Materialaustritt und unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein. Keine dickwandigen Verpackungen. Jedes Versandstück muss über eine eindeutige Beschriftung hinsichtlich Abfallart, Herkunft und ggf. ADR Einstufung verfügen. Im Einzelfall kann von VORWAGNER nach Maßgabe betrieblicher Notwendigkeiten eine andere Verpackungsweise und eine andere Bruttomasse pro Verpackung vorgeschrieben werden.

 

Technisch/Physikalische Anforderungen an den Abfall:

Ohne erhöhte Geruchsbelästigung | Anliefertemperatur < 35 °C

 

Chemische Anforderungen an den Abfall:

Brom < 0,1 %, Chlor < 2 %, Fluor < 0,1 %, Jod < 0,1 %, Summe PCB und PCT < 50 mg/kg, Schwefel < 2 %, Antimon < 1.000 mg/kg, Arsen < 500 mg/kg, Blei < 1.000 mg/kg, Cadmium < 500 mg/kg, Chrom < 1.000 mg/kg, Kupfer < 1.000 mg/kg, Molybdän < 500 mg/kg, Nickel < 1.000 mg/kg, Quecksilber < 50 mg/kg, Zink < 1.000 mg/kg, ausreagiert, pH-Wert 5 – 10

 

Abfälle, die nicht unter diese Gruppe fallen:

• Abfälle, die mit Luft, Wasser und/oder Luftfeuchtigkeit reagieren

• Abfälle, die zur Selbsterhitzung bzw. zur Selbstentzündung neigen

• Gasförmige Abfälle in Druckgasbehältern (z.B. Spraydosen, Gaskartuschen, Gaspatronen, Gasflaschen, Feuerzeuge, Feuerlöscher)

• Abfälle, die biologisch gefährliche Stoffe der Risikogruppe 2 und/oder 3 gemäß Richtlinie der Europäischen Union 2000/54/EG idgF enthalten

• Abfälle, die Stoffe enthalten, die beim Einatmen und/oder bei Haut- bzw. Schleimhautkontakt zu Vergiftungen führen

• Abfälle, die spitze und scharfe Gegenstände (z.B. Kanülen, Lanzetten, Skalpelle) in nicht durchstichfesten Verpackungen enthalten

• Abfälle in Rollreifenfässern und/oder Bergefässern

• Abfälle, die zur Polymerisation/Koagulation neigen

Sie haben Fragen zu den Qualitätsanforderungen?

Dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen!

Wir beraten Sie gerne und geben Antworten auf all Ihre Entsorgungsfragen.

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