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Qualitätsanforderung

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VERPACKT

PROBLEMSTOFFE AUS HAUSHALTEN

UND GLEICHWERTIGE ABFÄLLE

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Materialbeschreibung:

Abfälle in Endverbraucher-/Konsumverpackungen: Medikamente, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Putz- und Reinigungsmittel, Polituren, Düngemittel, Saatgut gebeizt, Schwimmbadchemikalien und Chlortabletten, Desinfektionsmittel, Kosmetika und Körperpflegemittel, Parfüm, Entwickler, Fixierer, Frostschutz- und Enteisungsmittel, Streusalz, Farben, Lacke, Beizen, Anstrichmittel, Lösungsmittel und Verdünnungen (z.B. Nitroverdünnung, Spiritus, Terpentin, Nagellackentferner, Fleckbenzin), Kühlerflüssigkeit, Fugenmasse, Ammoniak, Kalklöser, Imprägnierungsmittel

 

Anliefersystem:

Stückgut in Straßen- und Schienenfahrzeugen, die eine Entladung mittels Gabelstapler zulassen. Die Entladung mittels Gabelstapler erfolgt ab Ladekante der Transporteinheit durch VORWAGNER. Jede sonstige Entladung erfolgt durch den Kunden auf Anweisung und unter Aufsicht eines VORWAGNER Mitarbeiters.

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Verpackung:

Starre Einwegverpackung aus Kunststoff oder Metall mit einer Behälterdiagonale zwischen 330 und 600 mm, einer Bodendiagonale von 330 bis 600 mm, einer Höhe von 500 bis 950 mm und einer Bruttomasse von 30 kg und 60 kg pro Verpackung. Sie muss standsicher sein und ihr Schwerpunkt muss im unteren Drittel liegen. Die Verpackung muss ohne weitere Vorbehandlung durch VORWAGNER über die direkte Stückgutbeschickung in den Drehrohrofen einbringbar sein. Die Verpackung muss gegen ihren Inhalt beständig, außen sauber und nicht deformiert, sowie gegen Materialaustritt und unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein. Keine dickwandigen Verpackungen. Jedes Versandstück muss über eine eindeutige Beschriftung hinsichtlich Abfallart, Herkunft und ggf. ADR Einstufung verfügen.

 

Technisch/Physikalische Anforderungen an den Abfall:

Anliefertemperatur < 35 °C | frei von Suchtmitteln | frei von Zytostatika | Stoffe mit erhöhter Reaktionsneigung muss ausreichend phlegmatisiert und/oder stabilisiert sein.

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Chemische Anforderungen an den Abfall:

Brom < 0,1 % | Chlor < 10% | Fluor < 0,1% | Jod < 0,1 % | Antimon < 10.000 mg/kg | Arsen < 5.000 mg/kg | Blei < 10.000 mg/kg | Cadmium < 5.000 mg/kg | Chrom < 10.000 mg/kg | Kupfer < 25.000 mg/kg | Molybdän < 500 mg/kg | Nickel < 10.000 mg/kg | Quecksilber < 100 mg/kg | Vanadium < 10.000 mg/kg | Zink < 25.000 mg/kg | Zinn < 10.000 mg/kg | Summe PCB und PCT < 100 mg/kg | elementarer Kohlenstoff < 3 % | Schwefel < 10 %

 

Abfälle, die nicht unter diese Gruppe fallen:

• Abfälle, die zur Selbsterhitzung bzw. zur Selbstentzündung neigen

• Gasförmige Abfälle in Druckgasbehältern (z.B. Spraydosen, Gaskartuschen, Gaspatronen, Gasflaschen, Feuerzeuge, Feuerlöscher)

• Abfälle, die biologisch gefährliche Stoffe der Risikogruppe 2 und/oder 3 gemäß Richtlinie der Europäischen Union 2000/54/EG idgF enthalten

• Abfälle, die spitze und scharfe Gegenstände (z.B. Kanülen, Lanzetten, Skalpelle) in nicht durchstichfesten Verpackungen enthalten

• Abfälle in Rollreifenfässern und/oder Bergefässern

• Abfälle die relevante Mengen an folgenden Stoffen enthalten: metallisches Quecksilber | Amalgame | Batterien | Akkumulatoren | Leuchtstoffröhren | Gasentladungslampen

Sie haben Fragen zu den Qualitätsanforderungen?

Dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen!

Wir beraten Sie gerne und geben Antworten auf all Ihre Entsorgungsfragen.

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