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Qualitätsanforderung

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VERPACKT

GEWERBE- UND INDUSTRIEABFÄLLE

MIT GERINGEM GEFAHRENPOTENTIAL

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Materialbeschreibung:

Abfälle von Genussmitteln, Tabak, Körperpflegemitteln, Kosmetika, Lebensmitteln, Futtermitteln, Putz- und Reinigungsmitteln, Insektenschutzmitteln, Sonnenschutzmitteln, sowie Waschmitteln und gleichwertigen Abfällen.

 

Anliefersystem:

Stückgut in Straßen- und Schienenfahrzeugen, die eine Entladung mittels Gabelstapler zulassen. Die Entladung mittels Gabelstapler erfolgt ab Ladekante der Transporteinheit durch VORWAGNER. Jede sonstige Entladung erfolgt durch den Kunden auf Anweisung und unter Aufsicht eines VORWAGNER Mitarbeiters.

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Verpackung:

Die Verpackungen müssen dicht, gegenüber dem Inhalt beständig, gegen unbeabsichtigtes Austreten von Medium gesichert und lagerfähig sein. Sie dürfen nicht deformiert sein und dürfen keine äußerlichen Verschmutzungen aufweisen. Deckel und Verpackung dürfen nicht dauerhaft verbunden sein. Jedes Versandstück muss über eine eindeutige Beschriftung hinsichtlich Abfallart, Herkunft und ggf. ADR Einstufung verfügen.

 

Standardverpackung:

Starre Einwegverpackung aus Kunststoff oder Metall mit einer Behälterdiagonale zwischen 330 und 600 mm, einer Bodendiagonale von 330 bis 600 mm, einer Höhe von 500 bis 950 mm und einer Bruttomasse zwischen 30 kg und 60 kg pro Verpackung. Sie muss standsicher sein und ihr Schwerpunkt muss im unteren Drittel liegen. Die Verpackung muss ohne weitere Vorbehandlung durch VORWAGNER über die direkte Stückgutbeschickung in den Drehrohrofen einbringbar sein. Die Verpackung muss gegen ihren Inhalt beständig, außen sauber, sowie gegen Materialaustritt und unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein. Keine dickwandigen Verpackungen. Im Einzelfall kann von VORWAGNER nach Maßgabe betrieblicher Notwendigkeiten eine andere Verpackungsweise und eine andere Bruttomasse pro Verpackung vorgeschrieben werden.

 

Technisch/Physikalische Anforderungen an den Abfall:

Ohne erhöhte Geruchsbelästigung | ohne erhöhte Staubbelastung | Anliefertemperatur < 50 °C

 

Chemische Anforderungen an den Abfall:

Brom < 0,1% | Chlor < 2% | Fluor < 0,1% | Jod < 0,1% | Antimon < 1.000 mg/kg | Arsen < 100 mg/kg | Blei < 1.000 mg/kg | Cadmium < 100 mg/kg | Chrom < 1.000 mg/kg | Kupfer < 5.000 mg/kg | Molybdän < 100 mg/kg | Nickel < 1.000 mg/kg | Quecksilber < 50 mg/kg | Vanadium < 1.000 mg/kg | Zink < 5.000 mg/kg | Zinn < 1.000 mg/kg | Summe PCB und PCT < 50 mg/kg | elementarer Kohlenstoff < 3 % | Schwefel < 2% | pH-Wert 5 - 10

 

Abfälle, die nicht in diese Abfallkategorie fallen:

• Abfälle die ein erhöhtes Reaktions- und/oder Polymerisationspotential aufweisen

• Abfälle die einen pH-Wert < 2,5 aufweisen

• Abfälle die relevante Mengen an folgenden Stoffen enthalten: Asbestfasern | Glasfasern | Mineralfasern | Kohlefasern | metallisches Quecksilber | Amalgame | Batterien | Akkumulatoren | Leuchtstoffröhren | Gasentladungslampen | Ne-Metallstäube, -späne, -krätzen, -aschen, -schlacken und/oder-pulver | Ofenausbruch aus metallurgischen Prozessen | Salzschlacken | Schlacken aus der Schmelzelektrolyse | Carbid-, Härterei-, Bariumcarbonat-, Bariumsulfat-, Blei-, Nickel-, Cadmium-, Zinkhydroxid- und/oder Calciumsulfitschlamm | Bleisalze | Bariumsalze

Sie haben Fragen zu den Qualitätsanforderungen?

Dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen!

Wir beraten Sie gerne und geben Antworten auf all Ihre Entsorgungsfragen.

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