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Qualitätsanforderung

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VERPACKT

DRUCKGASPACKUNGEN ÜBER 10% RESTINHALT

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Materialbeschreibung:

Abfälle in Spraydosen, die Körperpflegemittel, Kosmetika, Lebens- und Genussmittel, Farben, Lacke, Öle, Kunststoffschäume, Arzneimittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Reinigungsmittel und/oder Einwegfeuerzeuge, sowie Gasnachfüllpackungen, ebenso wie Abfälle, die relevante Mengen an solchen Abfällen enthalten

 

Anliefersystem:

Stückgut in Straßen- und Schienenfahrzeugen, die eine Entladung mittels Gabelstapler zulassen. Die Entladung mittels Gabelstapler erfolgt ab Ladekante der Transporteinheit durch VORWAGNER. Jede sonstige Entladung erfolgt durch den Kunden auf Anweisung und unter Aufsicht eines VORWAGNER Mitarbeiters.

 

Verpackung:

Starre Einwegverpackung aus Kunststoff mit einem Nennvolumen von maximal 30 Liter und einer Bruttomasse von maximal 5 kg pro Verpackung auf Paletten. Die Verpackung muss gegen ihren Inhalt beständig, außen sauber, nicht deformiert, sowie gegen Materialaustritt und unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein. Sie muss zusätzlich mit einer geeigneten Einrichtung zur Druckentlastung versehen sein. Jedes Versandstück muss über eine eindeutige Beschriftung hinsichtlich Abfallart, Herkunft und ggf. ADR Einstufung verfügen. Keine dickwandigen Verpackungen.

 

Technisch/Physikalische Anforderungen an den Abfall:

Ohne erhöhte Geruchsbelästigung | Anliefertemperatur < 35°C

 

Chemische Anforderungen an den Abfall:

Brom < 0,1% | Chlor < 2% | Fluor < 0,1% | Jod < 0,1% | Antimon < 1.000 mg/kg | Arsen < 100 mg/kg | Blei < 1.000 mg/kg | Cadmium < 100 mg/kg | Chrom < 1.000 mg/kg | Kupfer < 5.000 mg/kg | Molybdän < 100 mg/kg | Nickel < 1.000 mg/kg | Quecksilber < 50 mg/kg | Vanadium < 1.000 mg/kg | Zink < 5.000 mg/kg | Zinn < 1.000 mg/kg | Summe PCB und PCT < 50 mg/kg | elementarer Kohlenstoff < 3 % | Schwefel < 2 % | pH-Wert 5 - 10

 

Abfälle, die nicht unter diese Gruppe fallen:

• Druckgaspackungen, die einen Restinhalt ≤ 10 % aufweisen

• Gaspatronen, Gasflaschen oder Feuerlöscher

• Abfälle, die einen pH-Wert < 2,5 aufweisen

• Abfälle, die relevante Mengen an folgenden Stoffen enthalten: Asbestfasern | Glasfasern | Mineralfasern | Kohlefasern | metallisches Quecksilber | Amalgame | Batterien | Akkumulatoren | Leuchtstoffröhren | Gasentladungslampen | Ne-Metallstäube, -späne, -krätzen, -aschen, -schlacken und/oder -pulver | Ofenausbruch aus metallurgischen Prozessen | Salzschlacken | Schlacken aus der Schmelzelektrolyse | Carbid-, Härterei-, Bariumcarbonat-, Bariumsulfat-, Blei-, Nickel-, Cadmium-, Zinkhydroxid- und/oder Calciumsulfitschlamm | Bleisalze | Bariumsalze

Sie haben Fragen zu den Qualitätsanforderungen?

Dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen!

Wir beraten Sie gerne und geben Antworten auf all Ihre Entsorgungsfragen.

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