Qualitätsanforderung
VERPACKT
ELEKTRISCHE & ELEKTRONISCHE
BETRIEBSMITTEL ODER BAUTEILE
Materialbeschreibung:
Abfälle und Abfallmischungen von elektrischen und elektronischen Bauteilen, Bauteilgruppen und Geräten, die mit schädlichen Substanzen behaftet sind oder solche enthalten.
Anliefersystem:
Stückgut in Straßen- und Schienenfahrzeugen, die eine Entladung mittels Gabelstapler zulassen. Die Entladung mittels Gabelstapler erfolgt ab Ladekante der Transporteinheit durch VORWAGNER. Jede sonstige Entladung erfolgt durch den Kunden auf Anweisung und unter Aufsicht eines VORWAGNER Mitarbeiters.
Verpackung:
Starre Einwegverpackung aus Kunststoff oder Metall mit einer Behälterdiagonale zwischen 330 und 600 mm, einer Bodendiagonale von 330 bis 600 mm, einer Höhe von 500 bis 950 mm und einer Bruttomasse zwischen 30 kg und 60 kg pro Verpackung. Sie muss standsicher sein und ihr Schwerpunkt muss im unteren Drittel liegen. Die Verpackung muss ohne weitere Vorbehandlung durch VORWAGNER über die direkte Stückgutbeschickung in den Drehrohrofen einbringbar sein. Die Verpackung muss gegen ihren Inhalt beständig, außen sauber und nicht deformiert, sowie gegen Materialaustritt und unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein. Keine dickwandigen Verpackungen. Jedes Versandstück muss über eine eindeutige Beschriftung hinsichtlich Abfallart, Herkunft und ggf. ADR Einstufung verfügen. Im Einzelfall kann von VORWAGNER nach Maßgabe betrieblicher Notwendigkeiten eine andere Verpackungsweise und eine andere Bruttomasse pro Verpackung vorgeschrieben werden.
Technisch/Physikalische Anforderungen an den Abfall:
Ohne erhöhte Geruchsbelästigung | Anliefertemperatur < 35 °C
Chemische Anforderungen an den Abfall:
Brom < 0,1 % | Chlor < 2 % | Fluor < 0,1% | Jod < 0,1 % | Quecksilber < 50 mg/ Summe PCB und PCT < 50 mg/kg | elementarer Kohlenstoff < 3 % | Schwefel < 2 %
Abfälle, die nicht unter diese Gruppe fallen:
• Abfälle, die mit Luft und/oder Wasser reagieren
• Abfälle, die zur Selbsterhitzung bzw. zur Selbstentzündung neigen
• Abfälle mit erhöhter Geruchsbelästigung
• Gasförmige Abfälle in Druckgasbehältern (z.B. Spraydosen, Gaskartuschen, Gaspatronen, Gasflaschen, Feuerzeuge, Feuerlöscher)
• Kathodenstrahlröhren (Bildschirme, Röhrenmonitor, Fernseher)
• Nachtspeicheröfen
• Abfälle in Rollreifenfässern und/oder Bergefässern
• Abfälle die einen ph-Wert unter 2,5 aufweisen
• Abfälle die ein erhöhtes Reaktions- und/oder Polymerisationspotential aufweisen
• Abfälle die relevante Mengen an folgenden Stoffen enthalten: Asbestfasern | Glasfasern | Mineralfasern | Kohlefasern | metallisches Quecksilber | Amalgame | Batterien | Akkumulatoren | Leuchtstoffröhren | Gasentladungslampen | Ne-Metallstäube, -späne, -krätzen, -aschen, -schlacken und/oder -pulver | Ofenausbruch aus metallurgischen Prozessen | Salzschlacken | Schlacken aus der Schmelzelektrolyse | Carbid-, Härterei-, Bariumcarbonat-, Bariumsulfat-, Blei-, Nickel-, Cadmium-, Zinkhydroxid- und/oder Calciumsulfitschlamm Bleisalze Bariumsalze