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Qualitätsanforderung

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VERPACKT

DRUCKGASPACKUNGEN UNTER 10% RESTINHALT

Materialbeschreibung:

Abfälle in Spraydosen, die Körperpflegemittel, Kosmetika, Lebens- und Genussmittel, Farben, Lacke, Öle, Kunststoffschäume, sowie Gaskartuschen und Arzneimittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Reinigungsmittel und/oder Einwegfeuerzeuge, Gasnachfüllpackungen, ebenso wie Abfälle die relevante Mengen an solchen Abfällen enthalten

 

Anliefersystem:

Stückgut in Straßen- und Schienenfahrzeugen, die eine Entladung mittels Gabelstapler zulassen. Die Entladung mittels Gabelstapler erfolgt ab Ladekante der Transporteinheit durch VORWAGNER. Jede sonstige Entladung erfolgt durch den Kunden auf Anweisung und unter Aufsicht eines VORWAGNER Mitarbeiters.

 

Verpackung:

Starre Einwegverpackung aus Kunststoff oder Metall mit einer Behälterdiagonale zwischen 330 und 600 mm, einer Bodendiagonale von 330 bis 600 mm, einer Höhe von 500 bis 950 mm und einer Bruttomasse zwischen 30 kg und 50 kg pro Verpackung. Sie muss standsicher sein und ihr Schwerpunkt muss im unteren Drittel liegen. Die Verpackung muss ohne weitere Vorbehandlung durch VORWAGNER über die direkte Stückgutbeschickung in den Drehrohrofen einbringbar sein. Die Verpackung muss gegen ihren Inhalt beständig, außen sauber, sowie gegen Materialaustritt und unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein. Sie muss zusätzlich mit einer geeigneten Einrichtung zur Druckentlastung versehen sein. Keine dickwandigen Verpackungen.

 

Technisch/Physikalische Anforderungen an den Abfall:

Ohne erhöhte Geruchsbelästigung | Anliefertemperatur < 35 °C

 

Chemische Anforderungen an den Abfall:

Brom < 0,1% | Chlor < 2% | Fluor < 0,1% | Jod < 0,1% | Antimon < 1.000 mg/kg | Arsen < 100 mg/kg | Blei < 1.000 mg/kg | Cadmium < 100 mg/kg | Chrom < 1.000 mg/kg | Kupfer < 5.000 mg/kg | Molybdän < 100 mg/kg | Nickel < 1.000 mg/kg | Quecksilber < 50 mg/kg | Vanadium < 1.000 mg/kg | Zink < 5.000 mg/kg | Zinn < 1.000 mg/kg | Summe PCB und PCT < 50 mg/kg | elementarer Kohlenstoff < 3 % | Schwefel < 2 % | pH-Wert 5 - 10

 

Abfälle, die nicht unter diese Gruppe fallen:

• Druckgaspackungen, die einen Restinhalt  > 10 % aufweisen

Gaspatronen, Gasflaschen oder Feuerlöscher

• Abfälle, die ein erhöhtes Reaktions- und/oder Polymerisationspotential aufweisen

• Abfälle, die relevante Mengen an folgenden Stoffen enthalten: Asbestfasern | Glasfasern | Mineralasern | Kohlefasern | metalisches Quecksilber | Amalgame | Batterien | Akkumulatoren | Leuchtstoffröhren | Gasentladungslampen | Ne-Metallstäube, -späne, -krätzen, -aschen, -schlacken und/oder -pulver | Ofenausbruch aus metallurgischen Prozessen | Salzschlacken | Schlacken aus der Schmelzelektrolyse | Carbid-, Härterei-, Bariumcarbonat-, Bariumsulfat-, Blei-, Nickel-, Cadmium-, Zinkhydroxid- und/oder Calciumsulfitschlamm | Bleisalze | Bariumsalze

Sie haben Fragen zu den Qualitätsanforderungen?

Dann lassen Sie uns ins Gespräch kommen!

Wir beraten Sie gerne und geben Antworten auf all Ihre Entsorgungsfragen.

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